Sonntag, 18. Juni 2023

Dokumente im Mediothekskatalog selber verlängern

Die eigenen Ausleihen der NKSA-Mediothek können folgendermassen selber verlängert werden:

Die Verlängerung kann zwei Mal vorgenommen werden, ohne dass man sich bei der Ausleihe melden muss (Bücher: Leihfrist 1 Monat fest, Verlängerung 2x einen weiteren Monat).

Das Einloggen ist via Katalog, d.h. via Webseite der NKSA-Mediothek und dann herunterscrollen bis zu "Suche im Katalog" und draufklicken, oben rechts auf "Anmelden", Ausweisnummer und Passwort sind beides die Buchstaben-Zahlen-Kombination unter dem Strichcode auf dem Schülerausweis eintippen.

Dann oben rechts auf "Mein Konto" ==> "Meine Ausleihen" klicken und verlängern. Falls es nicht möglich sein sollte (z.B. wenn bereits zweimal verlängert worden oder das Dokument vorgemerkt ist), wird das beim Datum angezeigt. Falls an einem öffentlichen PC verlängert wird, bitte das Ausloggen nicht vergessen (blau unterlegt oben rechts auf "Abmelden" klicken).

Samstag, 10. Juni 2023

Wechsel zur swisscovery-Plattform

Die Aargauer Kantonsbibliothek informiert in einem E-Mail an alle Kundinnen und Kunden über den Wechsel zur swisscovery-Plattform am 4.9.2023. Über die nötige Neuregistrierung aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der NKSA, wurde am 9.5.2023 hier bereits hingewiesen.

Über die Vorteile des Wechsels schreibt die Kantonsbibliothek:

"Neben dem Medienbestand der Kantonsbibliothek können über die neue Bibliotheksplattform swisscovery die Bestände von über 490 Schweizer Bibliotheken mit wissenschaftlicher Ausrichtung durchsucht werden. Der Benutzungsausweis wird im ganzen SLSP-Netzwerk gültig sein und berechtigt ohne zusätzliche Registrierung zur Nutzung des Angebots (Ausleihe, Artikelkopien) fast aller angeschlossenen Bibliotheken. Via SLSP-Kurier können Sie Medien künftig kostengünstig zur Abholung in die Kantonsbibliothek bestellen und auch zurückgeben."


Donnerstag, 8. Juni 2023

Ausstellung verbotener Bücher


In der Mediothek gibt es neu eine Ausstellung zum Thema verbotener Bücher. Der republikanische Präsidenschaftskandidat Ron de Santis ist beim Verbot von Büchern in US-amerikanischen Schulmediotheken federführend. Das geht so weit, dass sogar das Gedicht "The Hill we Climb", das die junge schwarze Lyrikerin Amanda Gorman mit grossem Erfolg an der Amtseinsetzung von Joe Biden vorgetragen hat, verboten ist. 

Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Arkansas können neu strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie "obszöne Bücher" Minderjährigen zugänglich machen. Entsprechend leer sind die Gestelle in den dortigen Bibliotheken.

Weiterführende Informationen sind u.a. hier zu finden: